Patienten erhalten in meiner Praxis eine privatärztliche Rechnung nach den Richtlinien der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Gesetzlich versicherte Patienten können bei ihrer Krankenkasse nachfragen, ob die in meiner Praxis anfallenden Kosten im Rahmen des sog. Kostenerstattungsverfahrens übernommen werden.